Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung

Dieser allgemeine Haftungsschluss gilt für alle Trainings- und Nutzungs- und Aboverträge zwischen dem Kunden und BODYZONE GmbH (nachstehend BODYZONE). Kunden sind jene Personen, die mit BODYZONE einen bindenden Trainings-/Nutzungsvertrag abgeschlossen haben.

Vertragsgegenstand
Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend der Mitgliedschaft, während der ausgehängten Öffnungszeiten und entsprechend der Hausordnung die zur Verfügung stehende Einrichtung in der BODYZONE zu nutzen. BODYZONE behält sich vor, den Club an Feiertagen geschlossen zu halten. Mit dem Erwerb eines Abos oder eines Nutzungsvertrages akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung des Clubs. Die Studioleitung ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung zu ändern und diese Änderung wird mit Aushänge der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingung und Hausordnung gültig.
Die Gestaltung der Öffnungszeiten, der Gymnastikpläne und die Personalbesetzung ist der Studioleitung vorbehalten! Bei Änderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Die Nutzung der Einrichtung des Clubs ist ausschließlich mit gültigem Abo oder Nutzungsvertrag möglich.

Geltung dieser Geschäftsbedingungen
Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss neuer und eventuell geänderter Leistungsangebote. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn das Studio diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung übermittelt und das Mitglied binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht!

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Mitgliedschaften für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit um die gleiche Laufzeit wieder, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt wird.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. In Sonderfällen kann mit der Studioleitung eine außerordentliche Übertragungsvereinbarung getroffen werden.

Mitgliedsbeitrag/Zahlungsweise
BODYZONE bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren an. Hier werden die Beträge jeweils am ersten eines Monats von Ihrem Konto belastet. Bei anderen Zahlungsweisen sind unsere Bestimmungen zu erfragen und zu beachten.

Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart der gesamte Betrag im Voraus zu Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse auch eine monatliche Zahlungsweise gem. obigen Punkt.

Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.
Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist das Studio berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung anfallenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Rückstand, die der Höhe nach dem Betrag von 2 Monatsbeiträgen entsprechen, wird der für die gesamte Restlaufzeit noch offene Betrag sofort fällig gestellt und die Zugangskarte des Mitglieds gesperrt. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Die gesamt offene Schuld ist nur dann fällig, wenn der Mitgliedsbeitrag unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt worden ist.
Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr und die Verwaltungsgebühr sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.

BODYZONE bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je nach Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzung für die gewährte Ermäßigung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat das Studio umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das Mitglied mindestens 6 Monate die Voraussetzungen erneut zu belegen. Geschieht das nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt, und der monatliche Beitrag wird um den ausgewiesenen Rabattbetrag erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.

Der monatliche Betrag gilt bei Mindestlaufzeitenverträgen als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann der Betrag durch das Studio zum Beginn einen neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat geändert werden.

Angebote und Aktionen

Ermäßigte Monatsbeiträge aufgrund von Angeboten oder Aktionen gelten während der vereinbarten Laufzeit als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird der Betrag durch BODYZONE zum Beginn eines neuen Kalenderjahres auf den Listenpreis geändert. Der ermäßigte Tarif kann im Einverständnis mit der Studioleitung bei einer sofortigen Vertragsverlängerung ohne Unterbrechung für gebundene Mitgliedschaften beibehalten werden oder neu angepasst werden.

automatischer Verlängerungsbonus

Bei Verzicht auf Kündigung bzw. automatischer Verlängerung der Verträge werden automatisch Verlängerungsboni und Treuerabatte basierend vom Listenpreis weitergegeben. Die ermäßigten Beiträge werden automatisch berechnet.

Schnupperwoche

Die Schnupperwoche gilt 7 Tage ab Verkaufsdatum für das Groupfitness Angebot und ist nicht übertragbar.
Die Schnupperwoche kann 1 Jahr nach Nicht-Nutzung des Angebotes wieder in Anspruch genommen werden

RFID Armband

Kunden mit Berechtigung der EGYM und Flexx Geräte erhalten ein RFID Armband. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr von €15,– verrechnet! Bei Missbrauch oder Weitergabe an nicht-Berechtigte Personen behält sich die Studioleitung vor, mit polizeilichen Anzeigen vorzugehen.

Übertragbarkeit von Guthaben

Bei einer gebundenen wie auch ungebundenen Kartenvariante sind die erworbenen Tarifeinheiten (=Guthaben) nicht auf andere Personen übertragbar.

Online Angebot

Das Online/Livestream Angebot ist in allen Karten- und Abovarianten Bestandteil des Leistungsangebotes. Dieses Angebot kann von allen Kunden mit aktiver Karte genutzt werden! Unseren Mitgliedern steht das  Online/Livestream Angebot mit gültiger Karte oder Abo ohne Aufpreis zur Verfügung!

Die Nutzung des Online Angebotes durch Mitglieder ohne Mitgliedschaft oder aktiver Karte ist generell untersagt! Nach Rücksprache mit der Studioleitung ist jedoch eine Teilnahme von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen möglich!

Kündigung

Verträge mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von spätestens 1 Monat  zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann in der BODYZONE persönlich abgegeben werden oder postalisch oder elektronisch geschickt werden. Für die Einhaltung der Frist ist die fristgemäße Abgabe oder Absendung maßgeblich
Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um dieselbe Vertragslaufzeit. Die Kündigung muss bis zu einem Monat vor Vertragsende eingelangt sein! Verträge können unter bestimmten Umständen (Schwangerschaft, Kontraindikationen,…) auch außerordentlich gekündigt werden. Es muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die Parteien unzumutbar macht und seine Ursache im Verhalten des Vertragspartners haben. Diese Voraussetzungen sind in diesem Zusammenhang nicht gegeben.

Operationen/schwere Erkrankungen/Sportunfähigkeit/Ruhezeiten

Insgesamt können monatsweise, nach schriftlichem Antrag, bei nachgewiesener Sportunfähigkeit bis zu maximal 4 Monate Ruhezeit gewährt werden. Der Zeitraum der Ruhezeit schließt sich an die Laufzeit des Vertrages an. Innerhalb dieses Zeitraumes kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits 4 Monate gewährt wurden. Anstatt einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die Frist von 1 Monat zum Ende der an den Vertrag angehängten Ruhezeit.
Der Antrag ist bei der BODYZONE spätestens 14 Tage vor geplantem Ruhezeitbeginn zu stellen. Ein Attest muss grundsätzlich spätestens 3 Wochen nach Beginn der Operation/Sportunfähigkeit bei der BODYZONE im Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht. Saisonale durch virale oder bakterielle Ansteckung verursachte Ausfälle können nicht ruhendgestellt werden! Der Zeitraum von Kuraufenthalten zu Präventionszwecken kann nicht ruhendgestellt werden. Eine Minderung des Monatsbeitrages gegen Nachweis des Aufenthaltes kann kulanterweise genehmigt werden. Ausschließlich der Zeitraum von mindestens 4 Wochen Kuraufenthalt aufgrund medizinischer Vorbelastung als Notwendigkeit von Genesungsfortschritten kann als ruhendstellend beantragt werden.

Öffnungszeiten

BODYZONE behält sich vor, die Öffnungszeiten des Clubs in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere auf nicht-verschuldete Schließungen durch behördliche Maßnahmen oder kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Stilllegung noch Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.

Daten des Mitglieds

Änderungen der Mitgliedschaften, z.B. der Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung sind unverzüglich dem Studio schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressänderungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn er seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.

Haftung

Die Haftung von BODYZONE, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.
Eltern haften für ihre Kinder! Kinder dürfen im Einverständnis während des Trainings mitgebracht werden! Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in der BODYZONE sein! Bei Schäden oder Störung des Betriebes werden Eltern zur Verantwortung herangezogen.

Haus- und Benutzerordnung

Das Mitglied erklärt durch seine Unterschrift auf dem Vertrag, von der Haus- und Benutzungsordnung Kenntnis genommen zu haben und bei abweichendem Mitbenutzer den Mitbenutzer auf die Haus- und Benutzungsordnung hinzuweisen. Insbesondere weist BODYZONE darauf hin, dass das Training nicht in Straßenschuhen und nur bei Verwendung eines Handtuches zulässig ist. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung durch das Mitglied oder den Mitbenutzer ist BODYZONE berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
Wir bitten die Mitglieder den Anweisungen der Studioleitung und des Personals zu folgen, die Einrichtungen des Studios schonend zu behandeln, sich im allgemeinen Interesse um Ordnung und Ruhe im Studio zu bemühen und sich gegenüber anderen Mitgliedern und unserem Personal zuvorkommend zu verhalten.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, in guter physischer und psychischer Verfassung zu sein, um aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden ausführen zu können.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden, die dem Mitglied durch unsachgemäßen Gebrauch von Gerätschaften des Studios entstehen und für solche, die ihm durch dritte Personen zugefügt wurden. Außerdem ist die Haftung für alle Arten von Schäden, ausgenommen Personenschäden, bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Benützung des Trainingsbereiches ist ausnahmslos mit entsprechender Sportkleidung gestattet. Das Trainieren mit nacktem Oberkörper und Straßenschuhen ist untersagt.
Das Betreten des Trainingsbereiches mit Straßenschuhen ist ausdrücklich untersagt!

Das Mitnehmen von Sporttaschen in den Trainingsbereich ist nicht gestattet. Diese sind in der Garderobe in den Kästchen zu verstauen.
Das Mitbringen, Aufbewahren, Weitergeben und Einnehmen von verbotenen Präparaten, wie z. B. anabolen Substanzen, ist strengstens verboten, wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.

Das Reservieren von Geräten ist nicht gestattet. Es wird gebeten während der Satzpausen anderen Mitgliedern das Gerät zu überlassen.
Hanteln, Gewichtscheiben, Stangen und Zubehör sind nach Gebrauch wieder an die dafür vorgesehenen Stellen zu legen.

Aus hygienischen Gründen sind unsere Geräte und unser Equipment nach deren Benutzung ausnahmslos mit den dafür vorgesehenen Desinfektionsmitteln und Reinigungstüchern zu reinigen.
Das Rasieren jeglicher Gesichts- und Körperbehaarung ist in den Nassräumen nicht gestattet.

Im Studio herrscht absolutes Rauchverbot!

Das Mitnehmen von Tieren in den Trainingsbereich ist nicht gestattet!
Wir übernehmen keine Haftung für in das Studio mitgenommene und abhanden gekommene oder gestohlene Gegenstände.

Die Garderobenkästchen sind keine Dauerkästchen! Das Vorhangschloss muss nach jedem Besuch wieder vom Mitglied mitgenommen werden, anderenfalls wird es auf Kosten des Mitgliedes entfernt.

Das Mitnehmen von Getränken ist erlaubt! Die Mitnahme von zerbrechlichen oder nicht-verschließbaren Behältern oder Flaschen ist verboten!

Datenschutz und Vertraulichkeit

BODYZONE sichert seinen Mitgliedern zu, dass sämtliche personenbezogenen Daten (einschließlich der Gesundheits- & Fitnessdaten) streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Verwaltung und Abwicklung der Mitgliedschaftsverträge sowie zur Übermittlung neuer Angebote bzw. Neuigkeiten zu Trainings- und Ernährungsmöglichkeiten verwendet werden. Diese Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben. Das Mitglied kann auf Anfrage Auskunft über die beim Studio gespeicherten Daten erhalten und kostenfrei die Richtigstellung oder Löschung der Daten verlangen. Mehr dazu in unsere Datenschutzgrundverordnung!

Behördliche Schließungen

Bei Schließungen oder Einschränkungen des Leistungsangebotes durch behördliche Maßnahmen oder durch die Regierung und damit Nicht-Verschulden des Studios für weniger als 21 Tage werden keine unverschuldeten Leistungsausfälle oder -einschränkungen abgegolten oder rückerstattet!

Für Schließungen von länger als 21 Tagen werden alle Beiträge ruhend gestellt. Die stillgelegte Zeit wird an das Ende der Mindestvertragslaufzeit angehängt!

Sondervereinbarungen während dieses Ausnahmezustandes können mit der Studioleitung außerordentlich geregelt werden, sofern die wirtschaftliche Existenz nicht davon betroffen ist. Ein Einvernehmen zwischen beiden Parteien ist erforderlich!

Schlussbestimmungen

Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommen Bestimmung unwirksam oder undurchführbar werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen

HAFTUNGSAUSSCHLUSS & AGB FÜR  SPEZIALTRAININGS (EMS/BODYFORMER/BODYBALLANCER )

 

Einleitung

Dieser allgemeine Haftungsschluss gilt für alle Trainings-/Nutzungsverträge zwischen dem Kunden und der BODYZONE GmbH (nachstehend BODYZONE). Kunden sind jene Personen, die mit BODYZONE einen bindenden Trainings-/Nutzungsvertrag abgeschlossen haben.

Trainingstauglichkeit

BODYZONE ist es weder möglich, den Gesundheitszustand angehender Kunden zu beurteilen, noch ist es ihm gestattet Diagnosen zu stellen. Vielmehr wird der Kunde über die gesundheitlichen Voraussetzungen und Ausschlusskriterien genau aufgeklärt und darauf hingewiesen, im Zweifelsfalle einen ärztlichen Rat einzuholen und im Sinne der eigenen Sicherheit die Trainings- und Behandlungstauglichkeit von diesem feststellen zu lassen. Der Kunde versichert mit Unterzeichnung des Trainings-/Nutzungsvertrages, dass er gesund und sportlich belastbar ist. BODYZONE darf dementsprechend davon ausgehen, dass der Kunde die Trainings- und Behandlungstauglichkeit mit seinem Arzt abgeklärt hat und mit etwaigen Risiken vertraut ist. Aus diesem Grund distanziert sich BODYZONE von Folgeschäden aller Art. Gesundheitliche Einschränkungen sowie plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen während eines Trainings oder einer Behandlung (wie z.B. Übelkeit, Schmerzen, Schwindelgefühle oder Ähnliches) sind BODYZONE umgehend mitzuteilen.

Alle Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand und besonderen Lebensumständen sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Alle gesundheitlichen Veränderungen sind BODYZONE umgehend mitzuteilen. BODYZONE behält sich vor, Trainingsverträge abzuweisen bzw. während der Vertragsdauer zu kündigen, wenn dies aufgrund eines zu hohen Gesundheitsrisikos für den Kunden erforderlich ist.

Ausschlusskriterien

EMS
Der Kunde ist nur zum EMS-Training berechtigt, wenn keine der folgenden Ausschlusskriterien zutreffen:
Wir weisen darauf hin, dass das Training mit dem EMS Gerät nicht zu Therapiezwecken (akuter Befund), sondern zur Prävention am gesunden Körper erfolgt. Zeitnahe Bluttests, die nach der Anwendung durchgeführt werden, können durch erhöhte Blutwerte (CK-Wert) verfälscht werden.

Absolute Kontraindikation:

  • Arteriosklerose in fortgeschrittenem Stadium, arterielle DurchblutungsstörungBlutungen, starke Blutungsneigung (Hämophilie)
  • Diabetes Mellitus
  • Fieberhafte Erkrankungen, akute bakterielle oder virale Prozesse
  • Hautunverträglichkeiten
  • Herzschrittmacher
  • Schwere neurologische Erkrankungen
  • Tuberkulose
  • Tumore

Relative Kontraindikationen:

  • Adipositas
  • akute Arthritis
  • Akute Neuralgie
  • Große Flüssigkeitsansammlungen im Körper
  • Lymphoedeme
  • Metallimplantate
  • Offene Hautverletzungen, Hautekzeme
  • Progressive Muskeldystrophie
  • Schwangerschaft und Menses
  • Sonnenbrand, Verbrennungen
  • Thrombose, Thrombophlebitits
  • Varikosis (Krampfadern)

BODYformer

Kontraindikationen

  • Bei Unwohlsein oder Krankheitsgefühl
  • Schwangerschaft
  • Kupferspirale
  • Metallische Gegenstände im Anwendungsbereich (Piercings, Herzschrittmacher….)
  • Herzproblemem
  • Offene Wunden, Sonnenbrand oder Verbrennungen an den zu behandelnden Stellen
  • Entzündungen, Dermatitis, infizierte Wunden, Wundbrand,
  • Hautentzündungen oder Hauttransplantationen an den zu behandelnden Stellen

BodyBALLANCER

Absolute Kontraindikationen

  • Akute Venenentzündung
  • Arteriosklerose oder andere ischämische Gefäßerkrankungen
  • Thrombose oder Thromboseverdacht
  • Herzschwäche oder Herzerkrankungen
  • Frischer Herzinfarkt
  • Akute entzündliche und fiebrige Erkrankungen
  • Geschwollene Lymphknoten
  • Krebserkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Arterielle Durchblutungsstörungen/ Kreislaufprobleme in Armen oder Beinen
  • Wundrose
  • Kardial und renal bedingte Ödeme
  • Epilepsie
  • Metallgegenstände im Körper
  • Schmerzen, Taubheitsgefühl oder Krampfzustände an Körpergliedern

relative Kontraindikationen

  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • Menstruation

BODYZONE weist explizit darauf hin, dass der Kunde bei Vorliegen einer der vorgenannten Ausschlussgründe dazu verpflichtet ist, sich mit seinem Arzt zu beraten, ob die Durchführung des Angebots dennoch ohne gesundheitliche Risiken möglich ist. Wenn die Durchführung eines EMS Trainings oder einer Behandlung durch den Arzt genehmigt wird, ist der Kunde verpflichtet, sich die Eignung zum Training oder der Behandlung von seinem Arzt schriftlich bestätigen zu lassen. Diese Arztbestätigung ist BODYZONE sodann auszuhändigen.
BODYZONE behält sich das Recht vor, trotz ärztlicher Bestätigung – bei zu hohem gesundheitlichen Risiko für den Kunden – den Vertragsabschluss abzulehnen bzw. bei Vorhandensein eines bereits bestehenden Trainings-/Nutzungsvertrages von diesem und den daraus resultierenden Leistungen zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben über seine Person und/oder seinen Gesundheitszustand macht oder der Verdacht besteht, dass der Kunde zur Durchführung der Leistung nicht im Stande ist.
Leistungen

BODYZONE bietet jedem Kunden ein auf ihn maßgeschneidertes Programm zur Entwicklung seiner Persönlichkeit und/oder körperlichen Fitness an. Das Training gewährleistet dabei eine hocheffiziente Methode, um die mit dem jeweiligen Kunden besprochenen Ziele zu erreichen. Eine Trainingseinheit besteht grundsätzlich aus 20 Minuten Muskel Aufbau Training, 25 Minuten Ausdauer EMS Cardio Training, 20 Minuten BodyRelaxTraining, 30 Minuten BODYformer, 30-35 Minuten BodyBALLANCER und kann jederzeit auf Wunsch des Kunden abgebrochen werden. Das auf den Kunden zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Kunden in dem von ihm auszufüllenden und zu unterschreibenden Anmeldeformular. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von BODYZONE.

Terminvereinbarungen und Nutzungshäufigkeit

Der Kunde erhält nach Wirksamwerden des Trainingsvertrags ein Kenn- und Passwort, die es ihm ermöglichen zukünftige Trainingstermine online zu reservieren. Ist es dem Kunden nicht möglich Termine online zu buchen so kann dieser auch im BODYZONE Studio Trainingstermine buchen. Der Kunde verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit seinem Kenn- und Passwort. Ebenso verpflichtet sich der Kunden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trainingshäufigkeit und Intensität:

EMS Trainings: ein bis zwei EMS Trainings pro Woche unter Einhaltung der Regenerationszeit von mind. 48 Stunden

BODYformer: vier Behandlungen pro Monat (Mindestens 48 Stunden zwischen zwei Terminen). Die Mehrnutzung der BODYformer Behandlungen im Monat ist nur im Einverständnis der Geschäftsleitung erlaubt.

BodyBALLANCER: ein bis drei Behandlungen pro Woche (Mindestens 48 Stunden zwischen zwei Terminen)
Die Inanspruchnahme der Leistungen kann ausschließlich nach zeitgerecht erfolgter Terminreservierung durch den Kunden stattfinden. Der Kunde ist berechtigt seine Trainingseinheiten während der angegebenen Geschäftszeiten, nach vorheriger Buchung/ Reservierung, zu nutzen. Ist keine Trainingsreservierung eingegangen ist ein Trainieren nur nach Zustimmung des anwesenden Trainers und bei ungenutzten Geräten möglich.

Der Kunde verpflichtet sich 10 Minuten vor Trainingsbeginn bei BODYZONE zu erscheinen. Ein EMS Training, dass aufgrund von Verspätung des Kunden später als 10 Minuten nach eingetragenen Trainingstermin beginnen würde, kann nicht mehr durchgeführt werden. Die Trainingseinheit verfällt somit. Gebuchte Termine, die länger als 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei uns abgesagt werden, können ohne Zusatzkosten auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden. Terminserien, die immer über einen bestimmten Zeitrahmen hinweg definiert werden, müssen auch innerhalb dieses Zeitrahmens zur Gänze konsumiert werden. Eine terminliche Ausweitung des jeweils gültigen Zeitrahmens ist gesondert zu vereinbaren und liegt im Ermessen von BODYZONE.

Die Gesamtkonsumation von gebuchten Leistungspaketen ist verbindlich vereinbart und kann nur aufgrund von Rücktrittsgründen, wie diese im Konsumentenschutzgesetz definiert sind, storniert werden. Das Nichtnutzen von Trainingseinheiten während der Vertragsdauer berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Trainingsbeitrages.

Bereits gebuchte Einheiten können bis zu 12h vor Start der Buchungszeit tariffrei storniert werden. Es gilt der Zeitpunkt, welcher auf den Kommunikationsmitteln aufscheint bzw. der vom Mitarbeiter von BODYZONE notiert wurde. Dann gilt die bereits gebuchte Einheit als storniert und kann neuerlich gebucht werden. Ansonsten wird die gebuchte, jedoch nicht genutzte Einheit, als genutzt notiert. Beruht eine Verhinderung auf gesundheitlichen Gründen ist es der BODYZONE sofort mitzuteilen. Bei Kundenverträgen werden die aufgrund einer nachgewiesenen gesundheitlichen Verhinderung (mittels Attests) ausgefallene Zeiten nach Ablauf der Krankschreibung gutgeschrieben.

Krankheitsfall, Urlaubsbedingte Ausfälle, Nicht – Einhalten eines Termins, Kündigung

Bei gesundheitlichem Ausfall von mindestens einem Monat ist es unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung möglich (sofortiger Bekanntgabe), den Vertrag ruhend zu stellen. Die Ruhendzeit wird an die Vertragslauzeit angehängt. Urlaubsbedingt, aus beruflichen oder zeitlichen Gründen können nicht in Anspruch genommene Trainings ausschließlich in der vereinbarten Vertragszeit nachgeholt werden. Ein Nachholen von Trainingseinheiten außerhalb der Vertragslaufzeit oder mit beginnender neuer Vertragslaufzeit ist nicht möglich und somit verfallen die jeweiligen Einheiten.

Wird ein bereits eingetragener Termin nicht wahrgenommen (z.B. Zuspätkommen oder Versäumnis des Termins), so ist diese Trainingseinheit vom Kunden zu bezahlen und die Trainingseinheit verfällt. Ein bereits vereinbarter Trainingstermin kann jedoch bis 12 h vor Trainingsbeginn noch storniert oder verschoben werden.
Bei allen oben genannten Tarife gibt es eine Kündigungsfrist. Diese beläuft sich auf ein Monat vor Vertragsverlängerung! Nicht in Anspruch genommene Trainings- und Behandlungseinheiten verfallen und können weder nachgeholt noch in die neue Vertragslaufzeit mitgenommen werden! Eine Kulanzregelung liegt im Ermessen von BODYZONE.

Haftungsbeschränkung

Die Teilnahme an den Trainings sowie die Benutzung der Geräte erfolgen auf eigene Gefahr.

BODYZONE haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BODYZONE beruhen. BODYZONE haftet nicht für Schäden, welche durch Selbstüberschätzung des Kunden zu seiner körperlichen Leistungsfähigkeit entstanden sind. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Kunde sich nicht an die Anweisungen des Trainers hält. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für alle Trainingseinheiten und allen sonstigen erbrachten Leistungen. Für sonstige Schäden (z.B.: Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen des Kunden) haftet BODYZONE lediglich, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
Den Kunden wird empfohlen die von der Firma X-BODY eigens hergestellte Funktionswäsche zu erwerben.

Zahlungsverzug

Die Zahlungen erfolgen gemäß der in dem Trainings-/Nutzungsvertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlung im Verzug, so greifen die gesetzlichen Bestimmungen. BOYDZONE ist dementsprechend berechtigt den zu zahlenden Betrag unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen in Rechnung zu stellen. Die Verzugszinsen betragen 4 % p.a. Mahnschreiben werden mit EUR 10,00 berechnet. BODYZONE ist im Falle des Verzuges auch berechtigt – nach Gewährung einer angemessene Nachfrist – den Trainings-/Nutzungsvertrag vorzeitig zu beenden.

Arzneimittel

Es ist dem Kunden untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (insbesondere Anabolika oder vergleichbare leistungsfördernde Mittel), während der Vertragslaufzeit zu verwenden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist BODYZONE berechtigt, den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung und unter Einhaltung des bereits gezahlten Trainingsbeitrags zu kündigen.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

BODYZONE ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen werden jedoch erst wirksam, wenn BODYZONE seine Kunden ausdrücklich auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderung/en zur Kenntnis genommen und den Änderungen zugestimmt hat. Für den Fall, dass der Kunde den beabsichtigten Änderungen nicht zustimmt, behält sich BODYZONE das Recht vor, den Trainings-/Nutzungsvertrag zu kündigen. Der Kunde erhält nach wirksamer Kündigung den noch nicht verbrauchten Teil seiner Vorauszahlungen zurück.

Datenschutz

Die im Zuge eines Geschäftsabschlusses übermittelten personenbezogenen Daten werden iSd Datenschutzgesetzes (DSG 2000) vertraulich behandelt und nur dazu verwendet, um das Geschäft ordnungsgemäß abwickeln zu können. Der Kunde erklärt allerdings mit Abschluss eines Vertrages mit BODYZONE für EMS, BODYformer, BodyBALLANCER, dass er dem Empfang von Werbenachrichten zustimmt; diese Zustimmung ist jederzeit widerrufbar.

Allgemeine Schlussbestimmungen

Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommen Bestimmung unwirksam oder undurchführbar werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen
Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

Sonstiges

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für männliche sowie für weibliche Kunden. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Trainings-/Nutzungsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Trainings-/Nutzungsvertrages sowie die weiteren Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

Deutsch Wagram, Stand Februar 2024